Frauenhäuser ausbauen: Schutz vor Gewalt darf nicht an jahrelangen Verfahren scheitern
Mehr als 500 Frauen, die in Köln jedes Jahr Schutz suchen, müssen von Frauenhäusern abgewiesen werden. Hinter dieser Zahl stehen Frauen und Kinder, die sich in einer akuten Gefährdungslage befinden. Für sie ist ein freier Schutzplatz keine abstrakte sozialpolitische Leistung, sondern möglicherweise die Voraussetzung dafür, Gewalt zu entkommen und ein neues Leben zu beginnen. Dass...
ehr als 500 Frauen, die in Köln jedes Jahr Schutz suchen, müssen von Frauenhäusern abgewiesen werden. Hinter dieser Zahl stehen Frauen und Kinder, die sich in einer akuten Gefährdungslage befinden. Für sie ist ein freier Schutzplatz keine abstrakte sozialpolitische Leistung, sondern möglicherweise die Voraussetzung dafür, Gewalt zu entkommen und ein neues Leben zu beginnen.
Dass ein drittes Kölner Frauenhaus nach derzeitigem Stand erst 2028 öffnen soll, ist deshalb nicht hinnehmbar. Wenn von den ersten Gesprächen bis zur Eröffnung mehr als zwei Jahrzehnte vergehen, zeigt dies ein grundlegendes Problem: Der Ausbau der Schutzinfrastruktur wird noch immer nicht mit der Dringlichkeit behandelt, die angesichts der Gewalt gegen Frauen erforderlich wäre.
Genau hier setzt die Position von Volt an: Volt fordert seit Jahren den konsequenten Ausbau von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Notunterkünften – verbunden mit einer verlässlichen, langfristig gesicherten Finanzierung bestehender Einrichtungen, damit Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt schnelle und sichere Hilfe erhalten. Dabei geht es nicht nur um die Quantität der Plätze: Volt verlangt, dass die Stadt Köln die Zielquoten der Istanbul-Konvention für Schutzplätze endlich erreicht und dass die Beratungs- und Hilfsangebote barrierefrei, bedarfsdeckend und dauerhaft finanziert sind – einschließlich spezifischer Angebote wie Traumatherapie und psychosozialer Unterstützung.
Köln braucht nicht nur ein weiteres Frauenhaus. Die Stadt benötigt eine langfristige Ausbauplanung mit zusätzlichen Standorten, ausreichend Personal, geeigneten Angeboten für Kinder und verlässlichen Übergängen in dauerhaft sicheren Wohnraum. Dabei dürfen die Verantwortlichen nicht jedes einzelne Projekt erneut durch langwierige Grundsatzdebatten, Finanzierungsstreitigkeiten und unklare Zuständigkeiten verzögern.
Auch Bund und Land stehen in der Verantwortung. Mit dem Gewalthilfegesetz sollen betroffene Frauen und ihre Kinder ab 2032 einen einklagbaren Anspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Dieser Anspruch darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Die notwendigen Plätze, Beratungsstellen und Fachkräfte müssen rechtzeitig geschaffen werden. Dafür braucht es eine Finanzierung, die dauerhaft gesichert ist und nicht von der jeweiligen Haushaltslage einzelner Kommunen abhängt.
Für Dirk Bachhausen, Landtagskandidat von Volt für Köln-Chorweiler, ist diese Dringlichkeit unübersehbar: Wer ab 2032 einen einklagbaren Anspruch schafft, muss die Infrastruktur dafür heute aufbauen – nicht erst dann, wenn die Frist droht. „Jede Frau, die wir heute abweisen, ist eine Frau zu viel. Schutzplätze müssen da sein, bevor der Rechtsanspruch gilt – nicht Jahre danach”, macht Bachhausen deutlich. Er sieht hier eine Kernaufgabe der Landespolitik: Das Land NRW muss die Kommunen bei der Schaffung von Schutzplätzen durch verlässliche, mehrjährige Finanzierungszusagen entlasten und darf die Verantwortung nicht weiter auf die ohnehin angespannten städtischen Haushalte abwälzen.
Besonders Großstädte wie Köln übernehmen eine überregionale Funktion. Viele Betroffene suchen bewusst Schutz außerhalb ihres bisherigen Lebensumfelds. Anonymität, bessere Verkehrsverbindungen, Arbeitsmöglichkeiten und ein breiteres Beratungsangebot können den Neuanfang erleichtern. Eine rein kommunale Betrachtung des Bedarfs greift deshalb zu kurz.
Volt ergänzt diese Perspektive um einen wichtigen Punkt: Schutzräume müssen für alle Betroffenen offen sein. Dazu gehören neben Frauen und Kindern auch queere Menschen und LSBTIAQ*-Geflüchtete, die vor queerfeindlicher Gewalt Schutz suchen – ein Aspekt, der in der bisherigen Planung systematisch zu kurz kommt.
Notwendig sind jetzt verbindliche Ausbauziele, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine klare Finanzierung durch das Land. Ebenso wichtig ist eine öffentliche Berichterstattung darüber, wie viele Plätze fehlen, welche Projekte geplant sind und bis wann sie tatsächlich umgesetzt werden.
Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist keine freiwillige Zusatzaufgabe. Er gehört zur elementaren Daseinsvorsorge. Politik und Verwaltung müssen sich daher mit aller Konsequenz für einen erheblich schnelleren Ausbau der Frauenhäuser einsetzen. Weitere Jahrzehnte des Wartens wären nicht nur ein politisches Versäumnis, sondern gegenüber den Betroffenen verantwortungslos.
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