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Runtergehubertzt: Warum Sie „Gebäudetyp E“ gut finden — bis Sie selbst drin wohnen

Gebäudetyp E soll Wohnstandards senken und Bauen billiger machen. Wer am Ende in diesen Wohnungen landet — und warum das jede und jeden trifft.

Pinf2000
Jul 16, 2026 · 20 min read
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Gebäudetyp E soll Wohnstandards senken und Bauen billiger machen. Wer am Ende in diesen Wohnungen landet — und warum das jede und jeden trifft.

Erstveröffentlicht: Juli 2026 · 1. Fassung

Ein Artikel über den geplanten „Gebäudetyp E“, seine Rechnung — und das, was daneben nie gerechnet wird.

Gebäudetyp E Wohnstandards senken: Billiger bauen. Weniger Vorschriften. Schneller fertig. Endlich räumt mal jemand auf mit dem ganzen überteuerten Zeug, das Wohnen so teuer macht. Nicht jede Wohnung braucht Goldstandard. Das klingt vernünftig. Das klingt nach gesundem Menschenverstand.

Sie nicken? Gut. Dann sind Sie genau gemeint.

Denn das ist die Geschichte, die Ihnen verkauft wird. Und sie funktioniert, weil sie an etwas andockt, das jede und jeder kennt: Miete ist zu teuer, Bauen ist zu kompliziert, irgendwas läuft schief. Wer will da widersprechen?

Ich. Aus einem einfachen Grund: Ich wohne schon in der Wohnung, die Ihnen als Fortschritt verkauft wird.

Eine kurze Führung durch die Zukunft

Kommen Sie rein. Wohnzimmer: fünf Steckdosen in der Wand, dazu vier Mehrfachsteckerleisten mit je fünf bis sechs Plätzen, weil fünf eben nicht reichen. Küche: vier Steckdosen, deutlich weniger als Geräte. Wenn zu viel gleichzeitig läuft, fliegt die Sicherung.

Der Flur: keine einzige Steckdose. Das Bad: zwei. Keine Heizung. Kein Fenster. Es ist eher ein Wohnklo — eins kann von der Toilette aus im Waschbecken die Hände und in der Wanne die Füße waschen. Spart Zeit. Eins muss nur gelenkig genug sein.

Waschmaschine und Trockner stehen im Keller, weil oben kein Platz ist. Geheizt wird mit Öl. Das Dachgeschoss ist schlecht gedämmt, im letzten Hitzesommer waren es 35 Grad in der Wohnung. Nicht draußen. Drinnen.

Das ist keine Ruine. Das ist ein ganz normaler Haushalt mit zwei Kindern, im Jahr 2026.

Und jetzt kommt Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) und erklärt der Republik, wo gespart werden soll.

Das Zitat

Am 20. November 2025 stellen zwei Ministerien die Eckpunkte für den „Gebäudetyp E“ vor. Die Justizministerin sagt den Satz, der es in jede Schlagzeile schafft:

Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer. Auch auf den Handtuchheizkörper im Bad legt nicht jeder Wert, wenn es ohnehin eine Fußbodenheizung gibt.“

Verena Hubertz legt im März 2026 nach:

„Wir müssen runter von diesen Standards. Nicht jeder Klimbim ist benötigt.“

Ich lese das und schaue mich in meinem Bad um. Kein Handtuchheizkörper. Keine Fußbodenheizung. Zwei Steckdosen und eine Toilette, die eins vom Wannenrand aus erreicht. Die Ministerin diskutiert, ob eins auf den zweiten Heizkörper verzichten kann. Ich diskutiere, ob es überhaupt einen ersten gibt.

Das ist der Trick an der ganzen Debatte. Es wird über das Streichen von Komfort geredet, den ich nie hatte. Und während Sie noch nicken, weil ja niemand einen beheizten Handtuchhalter zum Leben braucht, wird die Messlatte für einen ganzen Bevölkerungsteil nach unten gelegt.

Was „Gebäudetyp E“ wirklich ist

Halten wir kurz die Fakten fest, bevor die Empörung mit uns durchgeht.

Gebäudetyp E steht für „einfaches Bauen“. Die Idee: Bauherren und Baufirmen dürfen künftig von den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ abweichen — von jenem Standard also, der bisher stillschweigend als Mindestqualität galt. Verzichtet werden soll auf das, was die Ministerien „nicht zwingend notwendig“ nennen: dreifach verglaste Fenster, den zweiten Heizkörper, „komplizierte“ Lüftungsanlagen. Hubertz nennt es „weg von Schnick Schnack“.

Und ja — Statik und Brandschutz bleiben ausdrücklich unangetastet. Das betont die Politik bei jeder Gelegenheit, und es stimmt. Ein Haus vom Typ E soll nicht einstürzen und nicht abbrennen.

Nur: Zwischen „stürzt nicht ein“ und „ist ein guter Ort zum Leben“ liegt eine ganze Welt. Und genau in dieser Welt wird jetzt gespart.

⚖️ Rechtliche Grundlage: Gebäudetyp E ist kein Bautyp, sondern eine Rechtsänderung. Geplant ist ein Eingriff ins Werkvertragsrecht des BGB. Was bisher als Baumangel galt, für den die Baufirma haften musste, soll künftig kein Mangel mehr sein, wenn beide Vertragsparteien die „einfache“ Bauweise vereinbart haben. Im Klartext: Die Bauqualität sinkt — und zugleich sinkt das Recht, schlechte Qualität zu beanstanden. Es geht nicht um Steckdosen. Es geht um Haftung.

Der Punkt, an dem es Sie betrifft

Jetzt kommt die unbequeme Frage. Nicht: Wer baut diese Wohnungen? Sondern: Wer wohnt drin?

Niemand zieht freiwillig in die schlechtere Wohnung, wenn er die Wahl hat. Wer es sich leisten kann, nimmt die mit dem zweiten Heizkörper, dem Fenster im Bad, der ordentlichen Dämmung. Die „einfachen“ Wohnungen bleiben also für die, die keine Wahl haben. Für Menschen in der Grundsicherung. Für Rentnerinnen mit 900 Euro. Für die Pflegekraft, die Vollzeit arbeitet und sich trotzdem nichts Besseres leisten kann.

Und irgendwann: für Sie.

Sie klatschen gerade Beifall für Ihr eigenes zukünftiges Elend.

Das ist kein Vorwurf. Das ist Statistik. Altersarmut ist keine Randerscheinung, sie ist ein Wachstumsmarkt. Wer heute mittleres Einkommen hat und auf eine gesetzliche Rente zusteuert, die vorne und hinten nicht reicht, wird sich in zwanzig, dreißig Jahren umschauen — und feststellen, dass genau die Wohnungen, die heute als „bedarfsgerecht“ schöngeredet werden, dann das sind, was das Budget noch hergibt.

Der Aufzug, den es im Gebäudetyp E vielleicht nicht gibt, fehlt Ihnen nicht mit 40. Er fehlt Ihnen mit 75, wenn die Hüfte nicht mehr mitmacht. Das Fenster im Bad, das als Komfort abgetan wird, fehlt Ihnen nicht heute — sondern in dem Winter, in dem der Schimmel kommt, weil feuchte Luft nirgends hin kann. Die gute Dämmung fehlt Ihnen in dem Sommer, in dem 35 Grad in der Wohnung keine Ausnahmen im Hochsommer mehr sind, sondern Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober.

Sie planen nicht, arm zu werden. Das plant niemand. Ich habe es auch nicht geplant.

Die Fragen, die niemand beantwortet

Das eigentlich Verräterische am Gebäudetyp E ist nicht, was drinsteht. Es ist, was fehlt. Für einen Plan, der einen ganzen Wohnungsmarkt umbauen soll, bleiben erstaunlich viele Fragen einfach offen.

💬 Frage an die Lesenden: Wenn eine Wohnung die aktuellen Standards nicht erfüllt — müsste sie dann nicht auch weniger kosten? Wo im Gesetzentwurf steht, dass die niedrigere Bauqualität an die Mieterin weitergegeben wird? Oder zahlen am Ende dieselben Menschen denselben Quadratmeterpreis für weniger Wohnung?
💬 Frage an die Lesenden: Wer entscheidet eigentlich, wer in diese Wohnungen einzieht? Gibt es eine Belegungsbindung, eine soziale Steuerung — oder überlässt eins das dem Markt, der schon heute jeden mit dünnem Konto aussortiert, bevor er überhaupt zur Besichtigung kommt?

Und dann ist da die Sache mit der Sicherheit, die angeblich unberührt bleibt. Statik und Brandschutz — geschenkt. Aber eine Fachstellungnahme zum Gesetzentwurf weist auf etwas hin, das die Ministerien gern übergehen: Die saubere Trennung zwischen „Sicherheit“ und „bloßem Komfort“ gibt es in der Praxis nicht.

Schallschutz zum Beispiel ist beides — Komfort und Gesundheit. Und die Lüftung, die als „komplizierte Anlage“ verspottet wird? Spätestens seit Corona wissen wir, dass Raumluftqualität kein Wellness-Thema ist. Fensterlüftung statt Anlage klingt nach Natürlichkeit. In der schlecht geschnittenen, dicht belegten Kleinwohnung heißt es: Die Luft steht.

💬 Frage an die Lesenden: Was passiert mit einem „einfach“ gebauten Haus, wenn das Hochwasser kommt, das es früher nur alle hundert Jahre gab — und heute alle paar Jahre? Wenn Starkregen, Hitze und Extremwetter zur Regel werden, ist der abgespeckte Bau von heute der Sanierungsfall von morgen. Und wer wohnt dann drin, wenn die Reparatur fällig wird — und wer zahlt?

Der Bumerang

Vielleicht ist der Gedanke ja ein anderer. Vielleicht sollen die „einfachen“ Neubauten gar nicht das Problem lösen, sondern nur den Druck verschieben: Es entsteht billiger Wohnraum am unteren Rand, und dadurch werden weiter oben Wohnungen frei — für Familien, die dringend eine größere Bleibe suchen.

Schöne Theorie. Sie hat nur einen Fehler.

Die Familien, die eine Vier-Zimmer-Wohnung brauchen, können sich die frei werdenden Wohnungen nicht leisten. Eine bezahlbare große Wohnung ist für armutsbetroffene Familien heute praktisch nicht zu bekommen — und wer länger in der Armut steckt, hat oft einen negativen Schufa-Eintrag, der jede Bewerbung im Keim erstickt. Auch die, die arbeiten. Gerade die.

Der Umzug nach oben findet also nicht statt. Was bleibt, ist ein neuer, dauerhaft schlechterer Bodensatz an Wohnungen — und die alten Probleme obendrauf. Der Schuss geht nach hinten los. Er trifft genau die, denen er angeblich helfen soll.

Was längst da wäre, wenn man wollte

Dabei bräuchte es den Neubau in dieser Dringlichkeit gar nicht. In Deutschland standen Ende 2024 rund 522.000 Wohnungen leer und waren sofort oder binnen kurzer Zeit vermietbar. Dazu kommen mehr als 12,5 Millionen Quadratmeter leerstehende Büroflächen, aus denen sich laut Berechnungen der Grünen-Bundestagsfraktion bis zu 350.000 Wohnungen gewinnen ließen. Zusammen wäre das mehr als die Hälfte der bundesweiten Wohnungslücke von rund 1,4 Millionen Wohnungen — ohne einen einzigen Bagger, ohne Gebäudetyp E.

Und dann ist da noch etwas, das in der ganzen Debatte um „schneller, einfacher, billiger“ bauen komplett fehlt: Enteignung. Nicht als Drohung, sondern als ganz normales, seit Jahrzehnten geltendes Werkzeug des deutschen Baurechts.

Für Straßenbau wird regelmäßig enteignet. § 85 BauGB, Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze — das Verfahren ist eingespielt, die Hürden sind überschaubar. Für dauerhaft leerstehenden Wohnraum gilt genau dieselbe gesetzliche Möglichkeit, ausdrücklich seit Jahrzehnten in § 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verankert. Nur nutzt sie kaum jemand.

Textaufgabe:

Gemeinde A braucht eine neue Kreuzung, weil Linksabbieger im Berufsverkehr zu lange warten. Sie enteignet ein Grundstück. Verfahrensdauer: einige Monate. Rechtsgrundlage: § 85 BauGB, „Wohl der Allgemeinheit“.

Gemeinde B hat eine Wohnung, die seit über einem Jahr leer steht, während Wohnungssuchende auf der Straße stehen. Das Gesetz erlaubt auch hier die Enteignung — ausdrücklich, seit Jahrzehnten, § 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, gleiche „Wohl der Allgemeinheit“-Klausel.

Frage: Wie oft wird Fall A pro Jahr genutzt? Wie oft Fall B?

Die Lösung steht auf dieser Seite.

Lösung: Fall A: mindestens 127 Mal pro Jahr, nur im Straßenbau, Stand 2022. Fall B: praktisch nie. Es gibt keine bundesweite Statistik zu Wohnraum-Enteignungen wegen Leerstands — weil sie so selten vorkommen, dass niemand sie zählt.

Das haben wir alles schon einmal gehabt

Und hier wird es unheimlich. Denn diesen Film hat Deutschland schon gesehen.

Ende des 19. Jahrhunderts, in den Mietskasernen der Großstädte, wohnten Arbeiterfamilien zu acht in ein, zwei Zimmern. Gekocht, geschlafen, gelebt wurde im selben Raum. Wer die Miete allein nicht stemmen konnte, vermietete tagsüber das eigene Bett an Schlafgänger — an Schichtarbeiter, die nachts arbeiteten und tagsüber in fremden, noch warmen Betten schliefen. Um 1880 hatte etwa jeder siebte Berliner Haushalt solche Schlafgänger.

Berlin war damals die größte Mietskasernenstadt der Welt, mit im Schnitt 78 Bewohnern pro Haus. Toiletten teilte sich das halbe Treppenhaus, fließend Wasser und Licht waren die Ausnahme.

Und dann kamen die Krankheiten. In der Enge, bei mangelnder Hygiene, breiteten sich Tuberkulose, Diphtherie und Ruhr aus. Arzt und Medikamente konnte sich kaum jemand leisten. Der Ökonom Gustav von Schmoller warnte schon 1890, die besitzenden Klassen müssten begreifen, dass die unteren Klassen durch ihre Wohnungsverhältnisse „zu Barbaren, zu tierischem Dasein herabgedrückt“ würden. Das war keine Poesie. Das war eine Seuchenwarnung.

Es hat Jahrzehnte gedauert, das zu überwinden. Nach dem Zweiten Weltkrieg baute die Bundesrepublik in den 1950er Jahren mit staatlichem Geld Millionen Wohnungen. Zwischen 1950 und 1975 verdoppelte sich der Wohnraum. Und das war keine Großzügigkeit — es war die gezogene Lehre. Die engen Blockstrukturen der Jahrhundertwende galten bewusst nicht mehr als Vorbild, weil ihnen die Lebensqualität abgesprochen wurde.

Wie tief eins damals startete, zeigt eine einzige Zahl: 1957 hatten 40 Prozent der Mietwohnungen keine eigene Toilette in der Wohnung. Genau das war das Problem, das der soziale Wohnungsbau löste. Standards wie „Toilette in der Wohnung“, „Fenster im Bad“, „genug Steckdosen“ sind keine Verwöhnung. Sie sind die mühsam erkämpfte Antwort auf Epidemien und Elend.

Dieselbe Mechanik, neue Viren

„Ach, das war früher“ — denken Sie das gerade? Dann schauen Sie ins Robert Koch-Institut von heute.

Zu Corona schreibt das RKI, beengte Räumlichkeiten stellten „ein erhöhtes Risiko für die Virustransmission dar“. Noroviren — der häufigste Auslöser der Magen-Darm-Grippe — werden fäkal-oral übertragen, über Toiletten, Türklinken, Oberflächen. Ein einziges Virus kann von derselben Türklinke an vierzehn Hände weitergereicht werden. Die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist laut RKI der Hauptgrund für die hohe Zahl der Infektionen. Besonders betroffen: Kinder unter fünf und Menschen über siebzig.

Rotaviren: dasselbe. Grippe: dasselbe. Was auch immer als Nächstes kommt: dasselbe. Und irgendwo auf der Welt marodieren gerade Hanta-, Marburg- und Ebolaviren — mit einer bemerkenswerten Vorliebe für arme Regionen und arme Menschen. Krankheit ist selten demokratisch. Sie sucht sich die Enge, den Mangel, die fehlende Versorgung. Sie sucht sich die Armut.

Und wenn Sie glauben, das sei ein Problem ferner Länder, dann erinnern Sie sich an den Frühling 2020. An die Pandemie, in der die Bevölkerung erst mal alleingelassen wurde. In der monatelang erklärt wurde, Luftfilter in Schulen brächten wenig, eins solle doch bitte alle zwanzig Minuten die Fenster aufreißen — im Januar, bei angekippten Fenstern, in Klassen mit dreißig Kindern.

Luftfilter in Schulen nicht nötig – Luftfilter in Landesbehörden und Bundestag vorhanden

Interessant nur: Während für die Schulen händeringend Gründe gegen die Anschaffung gesucht wurden, standen in Büros von Landesbehörden und im Bundestag längst Luftfilter. Die Vorsitzende einer Bundestagsfraktion nannte das damals unglaubwürdig — Filter für die eigenen Angestellten, aber nicht für die Kinder. Ein Satiriker fragte, wie die Pandemie wohl verlaufen wäre, hätte die Luftfilterindustrie eine so mächtige Lobby wie die Autoindustrie. Die Schülervertretungen hatten ein anderes Wort dafür. Sie nannten es Durchseuchungsplan.

Merken Sie, worauf das hinausläuft? Genau die Lüftungstechnik, die gute Raumluft sichert, soll beim Gebäudetyp E als „komplizierte Anlage“ wegfallen. Fensterlüftung reicht doch. Für die Kinder von damals. Für die Mieterinnen von morgen. Für Sie.

Die Krankheiten haben die Namen gewechselt. Die Mechanik ist dieselbe geblieben, seit 1890: Enge plus schlechte Sanitärausstattung plus stehende Luft ist eine Ansteckungsmaschine. Das Wissen darüber ist keine Meinung. Es steht in den Leitfäden der obersten deutschen Gesundheitsbehörde — und wer es sich leisten kann, handelt längst danach. Für sich. Nicht für Sie.

Komisch, das klingt irgendwie bekannt.

Wir kennen dieses Muster

Es hat einen Namen, und er lautet Tankrabatt.

Auch der war als Wohltat für die kleinen Leute verkauft worden. Entlastung an der Zapfsäule, versprochen. Und dann rechnete das ifo-Institut nach: Beim Diesel kamen nur rund drei Viertel des Rabatts überhaupt beim Verbraucher an, der Rest — bei Gesamtkosten von 1,6 Milliarden Euro Steuergeld — blieb dort hängen, wo wenige Konzerne Raffinerie und Großhandel kontrollieren. Und selbst da, wo der Rabatt ankam, entlastete er vor allem die mit dem großen Wagen und dem hohen Verbrauch. Wer wenig hatte, bekam wenig. Wer viel hatte, bekam viel. Greenpeace nannte es Gießkanne. Ich nenne es Umverteilung nach oben mit sozialem Etikett.

Gebäudetyp E funktioniert nach demselben Prinzip. Oben steht „bezahlbares Wohnen“. Drin steckt eine Konstruktion, bei der die Ersparnis beim Bauträger und beim Vermieter landet — und die schlechtere Wohnung bei Ihnen. Das Etikett zeigt nach unten. Das Geld fließt nach oben.

790 Millionen für gestern. 738 Millionen weniger für morgen.

Während Sie sich fragen sollen, ob Sie wirklich eine fünfte Steckdose brauchen, hat derselbe Bund gerade woanders 790 Millionen Euro gebunden. Nicht für Wohnen. Nicht für Sie. Für Jens Spahns Corona-Masken-Altlasten aus dem Jahr 2020 — als Sicherheitsleistung, damit Gerichtsurteile aus verlorenen Prozessen nicht vollstreckt werden, bevor der Bundesgerichtshof im September endgültig entscheidet. Zwölf Verfahren. Mehr als 100 klagende Lieferanten. Ein Streitwert von weiteren 2,3 Milliarden Euro, der noch aussteht.

790 Millionen Euro, gebunden für eine Fehlentscheidung, die niemand mehr rückgängig machen kann. Und beim Wohngeld will derselbe Bund ab 2027 738 Millionen Euro einsparen — bei Menschen, die sich nicht mal die fünfte Steckdose leisten können. Für die Aufräumarbeiten der eigenen Vergangenheit ist Geld da. Für die Gegenwart der Ärmsten wird gerechnet, gekürzt, „konsolidiert“. Man muss kein Kämmerer sein, um zu sehen, wo hier Prioritäten liegen.

Zum Schluss

Ich behaupte nicht, dass Verena Hubertz Menschen krank machen will. Ich habe sie anders erlebt, damals, als sie noch näher dran war an den Menschen, für die Politik gemacht wird. Aber irgendetwas passiert, wenn eins weit genug oben ankommt — dann wird aus Nähe eine Tabelle, aus Betroffenen eine Kostenposition, aus dem Wohnstandard ein „Klimbim“, auf den eins verzichten kann.
Das Wissen liegt trotzdem vor. Das RKI ist keine Geheimquelle. Die Geschichte der Mietskasernen steht in jedem Schulbuch. Die Entscheidung, den Wohnstandard trotzdem runterzuhubertzen, fällt nicht aus Unwissenheit. Sie fällt, weil die Einsparung am Bau irgendwo ankommen soll — nur eben nicht bei Ihnen als Miete, sondern bei denen, die bauen und vermieten.
„Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose.“ Nein. Aber jeder braucht ein Fenster, durch das Luft kommt. Jeder braucht eine Wohnung, die im Sommer nicht zur Sauna und im Winter nicht zur Schimmelkammer wird. Jeder braucht das — auch Sie. Vor allem später.
Also nicken Sie noch mal in Ruhe.
Und dann fragen Sie sich, wo Sie mit 75 wohnen werden.

Was Sie jetzt tun können – Auf die Straße gehen

Es gibt Menschen die nicht erst seit gestern warnen. In Köln steht jeden dritten Samstag hinter dem Bahnhof eine Gruppe von Betroffenen — seit Jahren. Sie haben genau das immer wieder gesagt was jetzt in Paragraphen gegossen wurde. Niemand hat zugehört. Das Gesetz kam trotzdem.

Sie stehen da. Jeden dritten Samstag im Monat.

Am Breslauer Platz, hinterm Kölner Hauptbahnhof. Von 14 bis 16 Uhr.

Klein. Beharrlich. Laut in der Stille.

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Jeden dritten Samstag im Monat – komm einfach vorbei.

📋 Hinweis zur Sorgfalt:
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, mit Quellenangaben versehen und mehrfach gegengelesen. Dennoch gilt: Gesetzesvorhaben, Zahlen und politische Ankündigungen können sich kurzfristig ändern — besonders bei einem Thema, das sich Woche für Woche weiterentwickelt. Sollte sich an einer Stelle ein Fehler eingeschlichen haben oder eine Zahl überholt sein, freue ich mich über einen Hinweis. Für individuelle Rechtsfragen zu eigenen Ansprüchen ersetzt dieser Artikel keine Beratung — wenden Sie sich dafür an Ihr Jobcenter, eine Schuldnerberatung, den Sozialverband Ihrer Wahl oder Beratungsstellen wie Tacheles e.V.
Quellen & Belege anzeigen
<p style="margin: 0 0 14px;"><strong>Gebäudetyp E — Primärquellen</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">BMJV / BMWSB: Pressemitteilung „Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E — BMJV und BMWSB legen Eckpunkte vor", 20.11.2025. Enthält die Zitate Hubig („fünfte Steckdose", „Handtuchheizkörper") und Hubertz („Schnick Schnack", „Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen").<br> <a href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/1120_Gebaeudetyp_E.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bmjv.de</a></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Verena Hubertz, Interview RTL/ntv, 26.03.2026 („Wir müssen runter von diesen Standards. Nicht jeder Klimbim ist benötigt.").</p> <p style="margin: 0 0 10px;">BMWSB: Leitlinie Gebäudetyp E (17.07.2024) — Zitat Geywitz: „Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt."</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Fachstellungnahme zu den Eckpunkten Gebäudetyp E (rlt-geraete.de, 01/2026): keine praktikable Trennung Sicherheit/Komfort (Beispiel Schallschutz); Schwächung der BGB-Mängelhaftung; Raumluftqualität als Gesundheitsschutz seit Corona.</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Wohnungsgeschichte</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Schlafgängertum, 15 % der Berliner Haushalte um 1880: Wikipedia „Schlafgänger"; sauseschritt.net, „Wohnungselend in Berlin während der Urbanisierung" (2012); Planet Wissen/ARD, „Industrialisierung — Urbanisierung".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Berlin als größte Mietskasernenstadt der Welt, 78 Bewohner/Haus: sauseschritt.net.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Schmoller-Zitat (1890): fluter.de / Bundeszentrale für politische Bildung, „Wohnen — damals und heute".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Wohnungsbau 1950–1975, Verdopplung des Wohnraums, Abkehr von Blockstrukturen: Wüstenrot Stiftung, „Wohnungsbauerbe der 1950er–1970er Jahre"; bpb, „Wohnungspolitik seit 1945"; Destatis, „75 Jahre Wohnungsbau".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">1957: 40 % der Mietwohnungen ohne eigene Toilette: Eigenheimerverband, „Datenblatt Wohnen und Wohneigentum nach 1945".</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Gesundheit & Infektion</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Beengte Räume und Virustransmission: RKI, „COVID-19 im Kontext Wohnungslosigkeit".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Norovirus-Übertragung (fäkal-oral, Türklinke/14 Hände, Risikogruppen): RKI-Ratgeber „Norovirus-Gastroenteritis"; BfR, „Noroviren — Infektionsquellen erkennen und vermeiden".</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Luftfilter-Debatte (2020–2022)</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Doppelstandard Behörden/Bundestag vs. Schulen: Amira Mohamed Ali (Linke) im General-Anzeiger, zit. n. trotec-blog.com (05/2021). Fördermittel-Verlauf: GEW, „Fördergelder für Luftfilter fließen kaum ab".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Böhmermann-Zitat (Luftfilter-Lobby vs. Autoindustrie) und #WirWerdenLaut / „Durchseuchungsplan": Tagesspiegel, „Helfen Luftfilter wirklich im Kampf gegen Corona?" (02/2022).</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Bund-Fördermittel (1 Mrd. feste Anlagen, 200 Mio. mobile Geräte): Deutsches Schulportal; dpa (02/2022).</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Tankrabatt</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Weitergabe Diesel ~73 %, Benzin nahezu vollständig; 1,6 Mrd. Kosten; „Wettbewerbsproblem auf der vorgelagerten Marktstufe" (Monopolkommission): ifo-Institut, „Tankrabatt-Tracker" und ifo-Analysen (2025/2026); ZDFheute, „Tankrabatt — Ölkonzerne — Wirkung".</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Zusatzgewinne 2,4 Mrd. Euro / „Gießkanne": Greenpeace, zit. n. ifo-Bericht (ZDF).</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Masken-Altlasten & Wohngeld-Kontrast</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">790 Mio. Euro Sicherheitsleistungen für zwölf verlorene Masken-Verfahren, finanziert über ein bislang unbekanntes Vorschusskonto der Bundesfinanzverwaltung; BGH-Verhandlung zu vier ausgewählten Verfahren am 16.09.2026; offener Streitwert weiterer Verfahren: 2,3 Mrd. Euro plus Zinsen: Wirtschaftsmagazin Capital, zit. n. Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion (Juli 2026).</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Wohngeld-Einsparung Bund: 738 Mio. Euro (2027), steigend auf 1.080 Mio. Euro (2029) brutto, abzüglich SGB-II/XII-Mehrkosten netto deutlich geringer: Referentenentwurf Wohngeldnovelle 2026, Bearbeitungsstand 23.06.2026.</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Leerstand & Enteignung</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">522.000 marktaktive leerstehende Wohnungen Ende 2024 (2,2 % Leerstandsquote Geschosswohnungen): empirica-Institut, Leerstandsmodellrechnung 2024/2025.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">1,9 Mio. Wohnungen Gesamtleerstand (4,5 % des Bestands), Stichtag 15.05.2022: Statistisches Bundesamt, Zensus 2022.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">12,5 Mio. m² leerstehende Büroflächen Ende 2025 (+1,4 Mio. m² ggü. 2024); bis zu 350.000 Wohnungen durch Büroumnutzung gewinnbar: Grünen-Bundestagsfraktion, Antwort auf Kleine Anfrage (Ende 2025); Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen", 360 Mio. Euro Programmmittel 2026 laut Entwurf Wirtschaftsplan Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Wohnungslücke bundesweit ca. 1,4 Mio. Wohnungen: Pestel-Institut; Grünen-Bundestagsfraktion (2025). Jährlicher Neubaubedarf 320.000/Jahr bis 2030, real erwartet 2026 nur ca. 215.000 Fertigstellungen: BBSR.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Enteignungsrecht für Straßenbau/Infrastruktur: §§ 85 ff. BauGB, § 19 Bundesfernstraßengesetz, § 22 Allgemeines Eisenbahngesetz, Landesstraßengesetze. Ca. 127 Enteignungsverfahren im Straßenbau, Stand 2022: Bundesministerium für Verkehr, Antwort auf parlamentarische Anfrage.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Enteignung bei Nutzungspflichtverletzung/Leerstand zugunsten bauwilliger Dritter: § 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i. V. m. § 176 BauGB (Baugebot); Modernisierungs-/Instandsetzungsgebot: § 177 BauGB; „dringender Wohnbedarf der Bevölkerung" als öffentlicher Belang: § 175 Abs. 2 BauGB. Keine bundesweite Fallstatistik zu Wohnraum-Enteignungen wegen Leerstands vorhanden — Fachliteratur beschreibt die Praxis als „Keine Gemeinde greift zur Enteignung".</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Seuchengefahr in Mietskasernen — Grafikquellen</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Säuglingssterblichkeit Wedding 42 % vs. Tiergarten 5,2 % (1905); Masern-Sterberisiko Hinterhaus 3-fach höher als Vorderhaus: Berliner Zeitung, „Mietskasernenstadt Berlin: Als Wohnen todkrank machte" (2022), zit. Statistik von 1905.</p> <p style="margin: 0 0 10px;">Tuberkulose-Todesfälle: 163,5 pro 100.000 Einwohner (1910) vs. 0,4 (2010): Statista, „Todesursachen in Deutschland 1892–2010", basierend auf amtlicher Todesursachenstatistik.</p> <p style="margin: 16px 0 14px;"><strong>Bildnachweise</strong></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Titelbild: „In a New York tenement house – the whole family at work taking out the pecan kernels", New York, ca. 1911, Fotograf vermutlich Lewis Hine (Zuschreibung laut Provenienz), National Child Labor Committee Collection. Library of Congress, Prints and Photographs Division, Reproduktionsnummer LC-USZ62-91915, Digital ID cph.3b38246, gemeinfrei. <a href="https://www.loc.gov/item/96509935/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">loc.gov</a></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Porträt Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Foto Bundesregierung/Sandra Steins. <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett/stefanie-hubig-2342672" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bundesregierung.de</a></p> <p style="margin: 0 0 10px;">Porträt Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Foto Bundesregierung/Sandra Steins. <a href="https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/service/download-portrait-hubertz.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bmwsb.bund.de</a></p> <p style="margin: 16px 0 0; font-size: 0.85em; color: #6b7a8a;">Alle Onlinequellen zuletzt geprüft im Juli 2026. Aktualitätscheck vor Veröffentlichung empfohlen — die Gesetzeslage zum Gebäudetyp E entwickelt sich laufend. Insbesondere der BGH-Termin am 16.09.2026 und der Wohngeldnovelle-Gesetzgebungsstand sollten vor Publikation erneut geprüft werden.</p>

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Wer seine Rechte kennt, kann sie durchsetzen. Der Leitfaden SGB II / SGB XII von Harald Thomé gilt laut Beck-Verlag als „Standardwerk“ – als einziger umfassender Ratgeber für beide Rechtsgebiete unverzichtbar für Beratung und als Nachschlagewerk.

Die 33. Auflage erscheint im Juli 2026 und erklärt topaktuell alle Auswirkungen der Änderungen ab 1. Juli – vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Wer in der Sozialberatung arbeitet, mit Betroffenen zu tun hat oder einfach wissen will welche Rechte noch bestehen: Dieses Buch gehört ins Regal.

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Eure Pinf

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